Wie können wir Ihnen helfen?
Rufen Sie uns bei einem Todesfall direkt an – 24 Stunden, 7 Tage die Woche. Für eine Vorsorgeberatung füllen Sie einfach das Formular aus.
Nehmen Sie Kontakt auf.
Wir sind für Sie da! Und in besonderen Notfällen sogar 24 Stunden, 7 Tage die Woche.
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Unser Team
Christian Schombach
Tina Riehl
Ringo Stahr
Marcel Meisel
HÄUFIGE FRAGEN
Was Angehörige uns oft fragen
Wenn Ihre Frage hier nicht dabei ist, rufen Sie uns einfach an. Wir nehmen uns Zeit.
Was muss ich als Erstes tun, wenn jemand verstorben ist?
- Den Arzt benachrichtigen
Ist der Tod zu Hause eingetreten, sollten Sie zunächst einen Arzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst informieren. Dieser stellt die notwendige Todesbescheinigung aus, die für alle weiteren Schritte erforderlich ist. - Die Todesbescheinigung entgegennehmen
Sobald der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat, sollten Sie dieses Dokument sicher verwahren. Es wird für die spätere Beantragung der Sterbeurkunde sowie für alle weiteren Formalitäten benötigt. - Unser Bestattungshaus benachrichtigen – Tag und Nacht erreichbar
Ganz gleich, ob Tag oder Nacht – wir stehen Ihnen rund um die Uhr zur Seite. Sobald Sie uns kontaktieren, kümmern wir uns um alle weiteren Schritte, einschließlich der Überführung des Verstorbenen und der ersten organisatorischen Maßnahmen. - Alles Weitere übernehmen wir für Sie
In dieser schweren Zeit möchten wir Ihnen so viel wie möglich abnehmen. Wir übernehmen die komplette Organisation der Bestattung – von den Formalitäten über die Planung der Trauerfeier bis hin zur individuellen Gestaltung der Zeremonie nach Ihren Wünschen.
Was kostet eine Bestattung bei Ihnen?
Das hängt von der Bestattungsart, der Grabstätte und der Trauerfeier ab. Sie bekommen vorab eine klare Übersicht über alle Kosten – unsere Leistungen und die Friedhofsgebühren getrennt ausgewiesen. Eine Teilzahlung ist möglich.
Können wir uns noch einmal von dem Verstorbenen verabschieden?
Ja. In unserem Abschiedsraum können Sie in Ruhe Abschied nehmen, so lange Sie möchten. Wir richten Ihren Angehörigen so her, als würde er friedvoll schlafen, und begleiten Sie auf diesem Weg.
Was ist, wenn ich die Bestattungskosten nicht aufbringen kann?
Dann können Sie beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII stellen. Wir beraten Sie dazu und helfen beim Antrag.
Kann ich eine Bestattung schon zu Lebzeiten regeln?
Ja. Sie legen vorab fest, wie Ihre Bestattung ablaufen soll, und besprechen alles in Ruhe mit uns. Das Geld wird über ein Treuhandkonto abgesichert. Ihre Angehörigen müssen später nichts entscheiden.
Übernehmen Sie auch Haushaltsauflösungen?
Ja. Auf Wunsch übernehmen wir die Haushaltsauflösung nach einem Sterbefall und kümmern uns um die notwendige Organisation. Dazu gehören je nach Bedarf die Räumung der Wohnung oder des Hauses, die Abstimmung einzelner Arbeiten sowie die Koordination weiterer Dienstleister.
Für Angehörige bedeutet das vor allem weniger organisatorischen Aufwand in einer ohnehin belastenden Zeit. Welche Leistungen konkret benötigt werden, besprechen wir persönlich und stimmen den Ablauf individuell mit Ihnen ab.